AGB

  1. Grundsätzliches Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Stieger & Zottl OHG – BerSta Naturkostgrosshandel (in Folge kurz – BerSta genannt) abgeschlossenen Verträge und Lieferungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der BerSta.
  2. Angebote und Preise Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Aufgrund der Datenmengen sind Irrtümer möglich. Preisänderungen und Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Die Preise sind netto zuzüglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Mindestauftragswert Der Mindestauftragswert für unser bestehendes Sortiment beträgt € 100,-. Bei Unterschreitung des Mindestauftragswertes berechnen wir € 5,- Mindermengenaufschlag. Der Mindestauftragswert kann bei außerordentlichen Bedingungen von uns erhöht werden. Außerordentliche Bedingungen stellen Lieferungen außerhalb der geregelten Lieferzeiten, außerhalb unseres Liefergebietes oder Lieferungen mit vom Kunden gewünschten Sondererfordernissen dar. Bei außerordentlichen Bedingungen wird der Mindestauftragswert gesondert schriftlich vereinbart. Aufträgen unter der Hälfte des Mindestauftragswertes können von uns abgelehnt werden.Nicht lieferbare Artikel, Pfand, Transportmittel und Mehrwertsteuer sind im Mindestauftragswert nicht enthalten.
  4. Annahmezeiten Die Bestellannahme erfolgt Dienstags und Freitags von 10 bis 19 Uhr per Fax und per E-mail für die jeweilig darauf folgende Lieferung. An diesen Tagen kann auch telefonisch zwischen 16 und 19 Uhr bestellt werden. Bestellungen müssen mit der auf der jeweils gültigen Preisliste angeführten Artikelnummer durchgeführt werden. Bestellungen ohne Artikelnummer stellen ein Sondererfordernis dar.
  5. Auftragsbestätigung Aufträge gelten als angenommen. Wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung. Rechnungen bzw. Lieferscheine müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beanstandet werden, sonst gilt die Lieferung als erfolgt.
  6. Lieferung Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage des Verkäufers vorliegt, gilt die Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Die gekaufte Ware ist innerhalb dieser Frist abzunehmen. Bei Nichtabnahme der Ware durch den Kunden ist die BerSta berechtigt, die Ware zu liefern und zum vereinbarten Preis zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung der Waren „frei Haus“ erfolgt im Rahmen unserer Touren bei regelmäßigen wöchentlichen Bestellungen ab dem unter Punkt 3 erläuterten Mindestauftragswert und einem Jahresumsatz von € 7.500,-. Für die Anlieferung kann von uns ein Ladenschlüssel verlangt werden, welcher von uns chiffriert wird. Haftung wird nur für den Schlüssel, nicht jedoch für das Schloss übernommen, sofern das Schloss nicht vorsätzlich und grob fahrlässig von uns beschädigt worden ist. Durch uns verursachte Schäden sind unverzüglich zu melden, da sonst keine Haftung übernommen werden kann. Für verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung. Für durch Verschulden unserer Lieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) können wir keine Haftung übernehmen.
  7. Lieferung von frischen Fleischwaren Für den Handel von frischen Fleischwaren ist zu beachten, dass eine ununterbrochene Kühlkette eingehalten werden muss.Die BerSta liefert das Frischfleisch in Kühlwägen und garantiert eine entsprechende Temperaturführung im Inneren des Kühlwagens. Die Belieferung außerhalb der Öffnungszeiten ist daher nur möglich, wenn der Kunde für die Anlieferung Kühlräumlichkeiten mit einer entsprechenden Temperaturführung bereitstellen kann.Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich nach Anlieferung (bei Nachtanlieferung unmittelbar nach Betreten der Geschäftsräume) im Rahmen seiner Wareneingangsprüfung auch die Temperatur der Ware zu kontrollieren. Entspricht die Temperatur nicht den Erfordernissen obwohl die zwischenzeitliche Lagerung beim Kunden nachgewiesener Weise entsprochen hat, muss die BerSta unverzüglich per Fax informiert werden und die Reklamation bis spätestens 10 Uhr des Liefertages übermittelt werden. Später eintreffende Reklamationen sowie aus der Nichteinhaltung der Kühlkette durch den Kunden resultierende Schadensersatzansprüche sind nicht von der BerSta zu tragen.
  8. Liefergebiet Jede neue Anlieferungsadresse eines bestehenden Kunden oder die Anlieferungsadresse(-n) eines Neukunden muss mit der BerSta abgestimmt werden. Die BerSta ist berechtigt bei ökonomischer Notwendigkeit eine höhere Mindestbestellmenge mit dem Kunden für die jeweilige Anlieferungsadresse zu vereinbaren, oder bei infrastruktureller oder ökonomischer Unmöglichkeit eine Anlieferung zu verweigern. Grundsätzlich sind wir aber stets bemüht auf die Wünsche unserer Kunden einzugehen.
  9. Zahlung Der Rechnungsbetrag wird von der Bank im Abbuchungsverfahren innerhalb von 8. Tagen eingezogen. Bei Rücklastschriften werden dem Kunden die angefallenen Bankspesen und eine Bearbeitungsgebühr von € 5,- in Rechnung gestellt. Wir gewähren kein Skonto. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Barzahlung entfallen jegliche Rabatte. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag ohne weitere Fristsetzung zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
  10. Reklamation Die Ware ist sofort beim Empfang zu prüfen. Mängelrügen und sonstige Reklamationen, auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen innerhalb 24 Stunden bei uns vorliegen. Rückgaben ausgelieferter Waren (Retouren) sind nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen mit uns möglich. Die bloße Rückgabe gilt nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wurde.
  11. Leergut und Transportmittel Leergut und Transportmittel gehen nicht in Besitz des Kunden über. Wir haben keine Verpflichtung, mehr Leergut und Transportmittel zurückzunehmen, als wir geliefert haben. In diesen Fällen behalten wir uns vor die Annahme zu verweigern.
  12. Haftung Jegliche Art von Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurde.
  13. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  14. Rabatt Rabatt kann ab einem Jahresumsatz von € 30.000,- eingeräumt werden. Dieser wird schriftlich vereinbart.
  15. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Zwettl in Niederösterreich.
  16. Adressänderung Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.
  17. Sonstiges Alle Spaltenangaben und Hinweise sind bei den jeweiligen Herstellern bzw. Lieferanten abgefragt worden.
  18. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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